Regionen mit höherem Mindestinvestitionsbetrag
Gilt in Attika, in der Regionaleinheit Thessaloniki, auf Mykonos und Santorini sowie auf griechischen Inseln mit mehr als 3.100 Einwohnern.
Eine Immobilie – mindestens 120 m² HauptnutzflächeMit der passenden Immobilieninvestition zum Aufenthaltsrecht
Ein Immobilienkauf in Griechenland kann zugleich die Grundlage für eine flexible, langfristige Aufenthaltsplanung für die ganze Familie schaffen – wenn die Investition zu den persönlichen Voraussetzungen und Zielen passt.
Die griechische Golden Visa ist ein Aufenthaltsprogramm für Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU und des EWR. Es verbindet eine geeignete Immobilieninvestition in Griechenland mit einem verlängerbaren Aufenthaltstitel. Trotz des Namens handelt es sich nicht um ein gewöhnliches Visum, sondern um einen griechischen Aufenthaltstitel, der in der Regel fünf Jahre gilt. Er kann jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden, solange die Investition und die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen bleiben. Ein wesentlicher Vorteil ist die Flexibilität: Für die Verlängerung ist keine bestimmte Mindestaufenthaltsdauer in Griechenland erforderlich. Die Aufenthaltskarte ermöglicht außerdem Kurzaufenthalte in anderen Schengen-Staaten nach den geltenden Reiseregeln.
Berechtigte Familienangehörige können nach den jeweils geltenden Dokumentations- und sonstigen Voraussetzungen einbezogen werden. Jede Person erhält ein eigenes Aufenthaltsdokument, das mit der Hauptinvestition verknüpft ist. Das Programm verleiht weder automatisch die griechische oder eine EU-Staatsangehörigkeit noch gewährt der Aufenthaltstitel für Investoren ein uneingeschränktes Recht zur Erwerbstätigkeit. Aufenthalts-, Geschäfts-, Steuer- und Einbürgerungsplanung sind daher getrennt zu betrachten. Je nach Familienkonstellation können Ehepartner oder eingetragene Partner, unverheiratete Kinder unter 21 Jahren sowie die Eltern des Investors und seines Ehepartners einbezogen werden. Kinder können bei Vollendung des 21. Lebensjahres unter den geltenden Voraussetzungen einen eigenständigen dreijährigen Aufenthaltstitel bis zum 24. Lebensjahr erhalten. Dafür müssen sie bereits den entsprechenden Familiennachzugstitel besessen haben und diesen bei der Antragstellung vorlegen. Während der Gültigkeit dieses eigenständigen Titels sind abhängige Beschäftigung und Ausbildung auf allen Bildungsstufen möglich. Ein weiterer Aufenthalt nach dem 24. Lebensjahr setzt die Voraussetzungen einer anderen Aufenthaltstitelkategorie voraus.
Vor einer finanziellen Bindung muss bei jedem Investitionsweg geprüft werden, ob Eigentumsnachweise, zulässige Nutzung, technischer Zustand und zugehörige Unterlagen der Immobilie die Voraussetzungen erfüllen.
Gilt in Attika, in der Regionaleinheit Thessaloniki, auf Mykonos und Santorini sowie auf griechischen Inseln mit mehr als 3.100 Einwohnern.
Eine Immobilie – mindestens 120 m² HauptnutzflächeDer reguläre Mindestbetrag für die übrigen Regionen Griechenlands, die die Programmvoraussetzungen erfüllen und nicht unter die Investitionsschwelle von 800.000 EUR fallen.
Eine Immobilie – mindestens 120 m² HauptnutzflächeKann für bestimmte Umwandlungen von Gewerbe- in Wohnraum sowie für geeignete, als Baudenkmal eingetragene oder geschützte Gebäude gelten, die restauriert oder wiederaufgebaut werden.
Detaillierte rechtliche und technische Prüfung erforderlichDiese Möglichkeiten mit niedrigerem Mindestinvestitionsbetrag können attraktiv sein. Vor einer Anzahlung müssen sie jedoch sorgfältig rechtlich und technisch geprüft werden. Denn die frühere Nutzung der Immobilie, ihre Genehmigungen, der Zeitpunkt der Umwandlung oder Restaurierung und die zugehörigen Nachweise entscheiden darüber, ob das Objekt tatsächlich die Programmvoraussetzungen erfüllt.
Bei der Objektauswahl zählen daher neben Kaufpreis, Erscheinungsbild und erwarteter Rendite auch Eigentumsnachweise, zulässige Nutzung, technischer Zustand, Lage und die Eignung für die Aufenthaltsplanung. Für Golden-Visa-Immobilien gelten derzeit Beschränkungen bei der Kurzzeitvermietung. Langfristige Vermietung und andere Nutzungen richten sich nach den geltenden rechtlichen und objektspezifischen Bedingungen.
Ein Immobilienerwerb für die Golden Visa erfordert eine gemeinsame Planung von Kauf und Aufenthaltsantrag. Investitionskriterien, Objekteignung, Käuferunterlagen, steuerliche Registrierung, Zahlungsanforderungen, notarieller Abschluss und Aufenthaltsverfahren müssen von Anfang an aufeinander abgestimmt sein.
Zunächst klären wir die wichtigsten Eckpunkte Ihrer Investition: Budget, geplante Nutzung, einzubeziehende Familienmitglieder und die passende Investitionsvariante. Innerhalb dieses Rahmens wählen wir geeignete Immobilien aus. So lassen sich die rechtliche Prüfung, der Kauf und die Vorbereitung der Aufenthaltsunterlagen von Anfang an aufeinander abstimmen.
Für internationale Käufer können bevollmächtigte Vertreter in Griechenland viele Vorbereitungen übernehmen. Schritte, die eine persönliche Mitwirkung des Antragstellers verlangen, darunter die Erfassung biometrischer Daten und andere Formalitäten, planen wir frühzeitig in den zeitlichen Ablauf ein.
Wir begleiten Sie von der ersten Objektsuche über die sorgfältige Prüfung der Immobilie und den Kauf bis zur Koordination des Antrags und der späteren Eigentümerbetreuung. Dabei stimmen wir die rechtlichen, immobilienbezogenen und aufenthaltsrechtlichen Anforderungen aufeinander ab. Das verringert das Risiko von Unstimmigkeiten zwischen dem Immobilienkauf und dem Aufenthaltsantrag.
Nennen Sie uns Ihre Investitionskriterien, die geplante Nutzung und die Bedürfnisse Ihrer Familie. Wir prüfen die passende Golden-Visa-Investitionsvariante und legen frühzeitig fest, welche Schritte bei Objektauswahl, Kauf und Antrag erforderlich sind.
Klare Antworten auf die wichtigsten Fragen, bevor Sie eine Immobilie auswählen und die Golden Visa für Griechenland beantragen.
Die griechische Golden Visa ist ein Programm, das Staatsangehörigen von Ländern außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums einen Aufenthaltstitel durch Investition ermöglicht. Wer eine den Programmvoraussetzungen entsprechende Immobilieninvestition in Griechenland tätigt, kann für sich und berechtigte Familienangehörige eine fünfjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Trotz ihres Namens ist die Golden Visa kein gewöhnliches Reisevisum. Es handelt sich um einen griechischen Aufenthaltstitel, der an eine geeignete Investition gebunden ist. Er ermöglicht das Leben in Griechenland und Kurzaufenthalte im Schengen-Raum nach den geltenden Reiseregeln.
Das Programm richtet sich an Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU und des EWR, die eine geeignete Investition tätigen und die rechtlichen, finanziellen und dokumentarischen Voraussetzungen erfüllen. Staatsangehörigkeit, Familienkonstellation und geplante Investition sollten vor dem Kauf individuell geprüft werden.
Die Erstaufenthaltserlaubnis ist in der Regel fünf Jahre gültig. Sie kann jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden, sofern die qualifizierte Investition erhalten bleibt und die gesetzlichen Anforderungen weiterhin erfüllt sind.
Für die Verlängerung der Golden Visa ist derzeit keine Mindestaufenthaltsdauer in Griechenland erforderlich. Das ist ein wesentlicher Vorteil für Investoren, die noch nicht dauerhaft nach Griechenland ziehen möchten.
Der Betrag richtet sich nach Lage und rechtlicher Immobilienkategorie. Derzeit gelten grundsätzlich 800.000 EUR in Attika, der Regionaleinheit Thessaloniki, auf Mykonos, Santorini und griechischen Inseln mit über 3.100 Einwohnern sowie 400.000 EUR in den übrigen geeigneten Regionen. Für bestimmte Nutzungsumwandlungen und geeignete eingetragene oder geschützte Baudenkmäler kann der Sonderweg ab 250.000 EUR gelten.
Nein. Die Investitionsvariante ab 250.000 Euro gilt nur für bestimmte Immobilienkategorien, die detaillierte rechtliche und technische Anforderungen erfüllen. Vor einer Anzahlung müssen die bisherige Nutzung der Immobilie, Genehmigungen, Umbau- oder Restaurierungsarbeiten und die zugehörigen Nachweise sorgfältig geprüft werden.
Bei den regulären Investitionsvarianten ab 800.000 EUR beziehungsweise 400.000 EUR muss grundsätzlich in eine einzelne Immobilie mit einer Hauptnutzfläche von mindestens 120 m² investiert werden. Für die besonderen Immobilienkategorien ab 250.000 EUR können andere Voraussetzungen gelten.
Für Immobilien, die als Investition für die Golden Visa dienen, gelten derzeit Beschränkungen bei der Kurzzeitvermietung. Eine langfristige Vermietung kann je nach Immobilie und geltenden Regeln möglich sein. Ihre geplante Nutzung sollte deshalb bereits vor dem Kauf besprochen werden.
Auch eine scheinbar passende Immobilie kann wegen ihrer Eigentumsnachweise, zulässigen Nutzung, Fläche, früheren Nutzung, ihres technischen Zustands oder ihrer Unterlagen die Golden-Visa-Bedingungen verfehlen. Eine frühzeitige Prüfung schützt Investition und Aufenthaltsantrag.
Ja. Neben dem Kaufpreis sollten Sie Steuern, Notar- und Eintragungskosten, rechtliche und technische Prüfungen, staatliche Antragsgebühren, Versicherungen und weitere Kosten rund um die Immobilie einplanen. Das Gesamtbudget hängt vom Objekt, der Investitionsvariante und der Zahl der einbezogenen Familienmitglieder ab.
Je nach Familienkonstellation und vorliegenden Nachweisen können der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner des Investors, unverheiratete Kinder unter 21 Jahren sowie die Eltern des Investors und seines Ehepartners einbezogen werden. Kinder können nach Vollendung des 21. Lebensjahres unter den geltenden Voraussetzungen mit einem eigenständigen Aufenthaltstitel bis zum 24. Lebensjahr in Griechenland bleiben.
Ja. Jedes berechtigte Familienmitglied erhält ein eigenes Aufenthaltsdokument. Das jeweilige Aufenthaltsrecht bleibt mit dem Hauptinvestor und der für das Programm maßgeblichen Investition verknüpft.
Die Aufenthaltskarte ermöglicht Kurzreisen innerhalb des Schengen-Raums nach den geltenden Regeln. Sie gewährt jedoch kein uneingeschränktes Recht, in jedem europäischen Land zu leben oder zu arbeiten. Längere Aufenthalte außerhalb Griechenlands müssen daher gesondert geprüft werden.
Der Aufenthaltstitel für Investoren gewährt für sich genommen kein uneingeschränktes Recht auf eine Beschäftigung in Griechenland. Andere unternehmerische Tätigkeiten oder Investitionen können möglich sein. Fragen zu Beschäftigung, Unternehmensbeteiligungen und Steuern sollten anhand Ihrer persönlichen Situation geprüft werden.
Die Golden Visa führt nicht automatisch zur griechischen oder einer anderen EU-Staatsangehörigkeit. Die Einbürgerung ist ein eigenständiges Verfahren mit eigenen Anforderungen an Aufenthalt, Sprachkenntnisse und Integration. Wer eine spätere Einbürgerung anstrebt, sollte dies gesondert planen.
Der Verkauf der für das Programm maßgeblichen Immobilie kann sich auf den Aufenthaltstitel des Investors und die damit verbundenen Titel seiner Familienangehörigen auswirken. Vor einem Verkauf oder einer Übertragung sollten die rechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Folgen geprüft werden.
Zunächst klären wir Ihre Investitionsziele, die gewünschte Lage, das Budget und die Bedürfnisse Ihrer Familie. Danach folgen die Objektauswahl, die rechtliche und technische Prüfung, die steuerliche Registrierung und die erforderlichen Vollmachten in Griechenland. Anschließend werden der Kauf abgeschlossen, das Eigentum eingetragen, der Aufenthaltsantrag vorbereitet und die biometrischen Daten erfasst.
Ein großer Teil der Vorbereitung und des Immobilienkaufs lässt sich häufig über bevollmächtigte Vertreter abwickeln. Für die Erfassung biometrischer Daten und andere Formalitäten, die eine persönliche Anwesenheit erfordern, müssen Antragsteller weiterhin eine Reise nach Griechenland einplanen.
Die Dauer hängt von der Immobilie, den Unterlagen des Antragstellers, der zuständigen Behörde und der Komplexität des Falls ab. Ein sorgfältig vorbereiteter Kauf und Antrag hilft, unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Ein konkreter Abschlusstermin sollte jedoch erst nach Prüfung des Einzelfalls zugesagt werden.
Der passende Investitionsweg richtet sich nach Budget, gewünschter Lage, Familiensituation, geplanter Nutzung und langfristigen Zielen. Am Anfang steht ein Gespräch über Ihre Pläne; anschließend prüfen wir die Immobilien, die tatsächlich dazu passen.
Greecement, eine Marke von Innovation Real Estate, begleitet internationale Käufer von der ersten Beratung und Objektsuche über die sorgfältige Prüfung und den Erwerb bis zur Koordination des Golden-Visa-Antrags und zur Betreuung nach dem Kauf. Jeder Investor und jede Immobilie ist anders. Deshalb klären wir zunächst Ihre Pläne, bevor wir Ihnen den nächsten Schritt empfehlen.